Finanzbuchhaltung

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Unsere Leistungen sind speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Betriebe ausgerichtet. Unser Team mit langjährigen Erfahrungen ist flexibel und stellt sich gern den von Ihnen gewünschten Anforderungen.

Grundlegende Tätigkeiten:

  • Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  • Kontieren Ihrer Belege
  • Buchen der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Buchen der laufenden Anlagenbuchhaltung
  • Abstimmung der Haupt-, Neben- und Unterkonten

Buchführungsdienstleistungen nach § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG.:

  • Buchungsjournal
  • Summen und Saldenliste
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Erstellung der Umsatzsteuerverprobung
  • Buchen der Abschreibungen
  • Vorbereitende Abschlussbuchungen für den Jahresabschluss oder die Einnahme-Überschuss Rechnung
  • Abgrenzungsbuchungen
  • Aufbereitung der Zahlen für Jahresabschluss/Bilanz in Form von Kennzahlen.

Wir übernehmen alle Tätigkeiten im Rahmen § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten die über die gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz hinausgehen, werden nicht übernommen. Es erfolgt keine Steuer -und Rechtsberatung.