Wir erledigen alles wichtige für Sie. Pünklich und immer gemäß aktueller Gesetzgebung erstellen wir für Sie alle erforderlichen Unterlagen rund um das Thema Lohn- und Gehalt.
Tätigkeitsbereiche:
- Ersteinrichtung
- Monatliche Erfassung bei Veränderungen der Entgelte
- Erstellen monatlicher Meldungen an die Sozialversicherungsträger
- Digitale Übermittlung der Beitragsnachweisung und der SV-Meldungen an die Krankenkassen
- Erfassung notwendigen Daten für die Lohnsteuer-Anmeldung
- Digitale Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt
- Erstellen und kuvertieren der monatlichen Entgeltabrechnungen
- Erstellen von Auszahlungslisten
- Erstellen von Zahlungsbelegen
- Meldungen zur Berufsgenossenschaft
- Erstellen der besonderen Lohnsteuerbescheinigungen
- Erstellen von Verdienstbescheinigungen
- Erstattungsanträge nach Lohnfortzahlungsgesetz (LfzG)
- Kontenabstimmung mit den Krankenkassen und dem Finanzamt
Wir übernehmen alle Tätigkeiten im Rahmen § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten die über die gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz hinausgehen, werden nicht übernommen. Es erfolgt keine Steuer -und Rechtsberatung.